Erbrecht und familiäre Situation

Es gibt mehrere Möglichkeiten durch die Gestaltung seines persönlichen Lebensbereiches auch steuerlich Sinnvolles zu tun. Hierfür geben wir dem Leser einige Beispiele.

Heirat:

Eine Heirat hat gravierende Auswirkungen auf die Steuerklasse des Lebenspartners. Ein Ehegatte profitiert durch die Steuerklasse 1, während ein Lebensgefährte durch die Steuerklasse 3 stark benachteiligt wird. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Ehegatte durch einen weiteren Versorgungsfreibetrag weitere Vorteile erhält, unabhängig von den Auswirkungen einer Heirat im Einkommensteuerrecht.

Wenn Sie ohnehin eine Heirat andenken, so sollten Sie erst dann größere Schenkungen vornehmen, wenn sie geheiratet haben.

Wahl des Güterstandes:

In Deutschland gibt es drei Güterstände:

 die Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand),

 die Gütertrennung und

 die Gütergemeinschaft.

Vor allem die Angst vor den unterhaltsrechtlichen Folgen einer Scheidung führen häufig dazu, dass Gütertrennung vereinbart wird. Mit Blick auf die Erbschaftsteuer wird die Zugewinngemeinschaft in vielen Fällen dagegen günstiger sein. Denn bei Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung findet zivilrechtlich ein Vermögensausgleich statt, der auch steuerrechtlich anerkannt wird. Die Zugewinnausgleichsforderung unterliegt deshalb nicht der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Eine Steuerersparnis tritt deshalb dann immer ein, wenn der Ehegatte mit dem größere Zugewinn zuerst verstirbt.

Die Zugewinngemeinschaft muss nicht zu Nachteilen im Scheidungsverfahren führen, da der Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung durch Ehevertrag ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt einzelfallabhängig für Unterhaltsansprüche.

Adoption:

Mittels Adoption erreicht der Zuwendende, dass der Begünstigte auf einmal in die günstige Steuerklasse 1 rutscht. Eine solche Adoption ist auch bei Erwachsenen möglich. Es sollte allerdings immer darauf geachtet werden, ob das persönliche Verhältnis einen solchen Schritt trägt.

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