Formelle und materielle Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung: „Kann ich ein Testament durch einen Bevollmächtigten errichten lassen?“

Die Errichtung eines Testaments ist höchstpersönlicher Natur. Aber gerade viele ältere Menschen sind in der Situation, dass sie selbst nicht mehr ausreichend tätig werden können. Umgekehrt sind sie ggf. noch in der Lage, einen sogenannten natürlichen Willen zu bilden und festzulegen, dass sie ein Testament errichten wollen. Dann stellt sich die Frage, wie dies umgesetzt werden kann. Dem Autor sind in der Praxis immer wieder Fälle vorgetragen worden, in denen ein Testament nicht durch den Erblasser selbst, sondern durch einen Bevollmächtigten errichtet worden ist. Es gibt hier den weitverbreiteten Irrtum, dass dies zulässig ist. Das ist aber nicht der Fall. Ein Testament kann nicht durch einen Bevollmächtigten errichtet werden.

In der Beratung muss natürlich auf diese Situation hingewiesen werden. Man ist dann dazu angehalten, eine alternative Lösung zu suchen, ggf. über ein beurkundetes Testament bei einem Notar. Dies ist besonders dann relevant, wenn der Erblasser selbst nicht mehr schreiben und lesen kann.

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