Erbrechtliche Fristen

Wichtige erbrechtliche Fristen:

Im Erbfall sind die Betroffenen meistens bereits mit Blick auf die allgemeinen Abläufe überfordert. Einerseits türmen sich Rechnungen und Anfragen zur Abwicklung des Sterbefalls. Andererseits ist das Verfahren vor dem Nachlassgericht schwerfällig. Umso wichtiger ist es, einige Fristen im Auge zu behalten. Nachfolgend schildere ich Ihnen einige Beispiele:

Die Ausschlagung der Erbschaft ist binnen 6 Wochen ab Kenntnis durchzuführen. Die Ausschlagung hat die Wirkung, dass man seine Erbenstellung nachträglich verliert, denn in Deutschland wird man in der Sekunde des Todes automatisch Erbe. Man muss keine Kenntnis vom Erbfall, einem Testament oder seiner Erbenstellung haben. Umso bedeutsamer ist es, zu prüfen, ob man überhaupt Erbe werden möchte, insbesondere bei Schulden im Nachlass oder einem drohenden Erbstreit. Dann muss rechtzeitig ausgeschlagen werden.

Die Anzeige des erbschaftssteuerlichen Erwerbs ist ebenfalls Kenntnis abhängig und hat eine Frist von 3 Monaten. Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung, die erst nach Aufforderung durch das Finanzamt abzugeben ist.

Will man gegen ein nachteiliges Testament vorgehen, zum Beispiel, weil der Erblasser bei der Testamentserrichtung einem Irrtum unterlag, kann man das Testament im Erbfall anfechten. Hierfür läuft eine wiederum Kenntnis abhängige Frist von 1 Jahr.

Ganz ähnlich, auch mit der Frist von 1 Jahr muss die Erbunwürdigkeitsklage als sogenannte Gestaltungsklage eingereicht werden, wenn man der Meinung ist, dass ein möglicher Erbe sich derart schlecht gegenüber dem Erblasser verhalten hat, dass er erbunwürdig ist.

Eine wichtige Frist ist die Frist von 3 Jahren bei Pflichtteilsansprüchen, die zum Teil mit dem Erbfall und zum Teil am Jahresende des Todesjahres beginnt zu laufen. Pflichtteilsansprüche können vor allem geltend gemacht werden, wenn man ein nahestehender gesetzlicher Erbe ist und durch Testament enterbt wurde.

In diesem Zusammenhang gibt es Pflichtteilsergänzungsansprüche bei lebzeitigen Schenkungen. Schenkungen werden pflichtteilserhöhend berücksichtigt, wobei der Wert geringer wird, je älter die Schenkung ist. Man spricht hier auch von einer 10 Jahres-Frist.

Insgesamt gilt, dass viele Fristen Kenntnis abhängig anlaufen und man sich im Einzelfall darüber streitet, wann überhaupt Kenntnis vorliegt. Zögern Sie also nicht zu lange.“

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