Vorsicht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Setzt einer seinen Freund, seine Freundin in einem Testament ein, ohne dass beide verheiratet sind, kann das Problemen führen, wenn der eingesetzte Erbe sich zu Lebzeiten neu bindet. Dies führt häufig zur Unwirksamkeit des Testaments. Das dies aber nicht zwingend ist, zeigt eine Entscheidung des OLG Oldenburg aus 2022. Maßgeblich für das Gericht war, dass der Erbe sich vom Erblasser nicht persönlich abgewendet hatte, aber deshalb eine neue Beziehung eingegangen war, weil der spätere Erblasser fortschreitend dement und damit kein Partner mehr für eine Beziehung war.

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