Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist der Zusammenhang zwischen Mietrecht und Erbrecht, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten mittels Schenkungsvertrag. Kernelement eines solchen Schenkungsvertrags ist meistens die Regelung, dass der Schenker sich das Nießbrauchrecht vorbehält, während der Beschenkte Eigentümer wird. Es ist in diesem Fall dann kritisch, wer bei einer verschenkten Immobilie die Vermieterstellung hat. Viele Laien beurteilen dies fehlerhaft, mit der Folge, dass Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kündigung schlicht deshalb unwirksam sind, weil Nießbraucher und Eigentümer die Vermieterstellung fehlerhaft beurteilen.
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