Gesetzliche Betreuung und Erbengemeinschaft

Ein kaum erkanntes Problem im Erbfall ist die Situation, dass eine Erbengemeinschaft zum Beispiel zwischen mehreren Kindern entsteht, wenn das zweite Elternteil verstorben ist, und eines dieser (erwachsenen) Kinder unter gesetzlicher Betreuung steht. Dies führt dazu, dass die anderen miterbenden Geschwister sich bei allen Themen der Erbengemeinschaft mit dem gesetzlichen Betreuer auseinandersetzen müssen. Bleibt der gesetzliche Betreuer passiv oder wird er konfrontativ, beispielsweise indem er die Nachlassimmobilie in die Teilungsversteigerung gibt, dann ist Streit vorprogrammiert. Deshalb ist die gesetzliche Betreuung für einen Miterben eines der größten Risiken innerhalb einer Erbengemeinschaft.

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