Übereilte vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten

Es gibt in unserer Praxis fast wöchentlich Fälle, in denen die Eltern- oder Großelterngeneration durch die Abkömmlinge dazu überredet wird, lebzeitig wesentliche Vermögensbestandteile zu verschenken. In vielen Fällen ist dies sinnvoll, aber es gibt immer wieder Situationen, in denen dies nicht nur nachteilig für die Seniorengeneration ist, sondern auch steuerlich nicht notwendig. Die steuerliche Notwendigkeit ist das stärkste Argument der Abkömmlinge. Wird allerdings ein Testament sorgfältig auch unter dem steuerlichen Blickwinkel erstellt, ist dies häufig ausreichend.

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