Das Zusammenleben in „wilder Ehe ohne Trauschein“ führt rechtlich in Bezug auf das Erbrecht zu erheblichen Nachteilen und Notwendigkeiten:
1. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht. Um überhaupt ein Erbrecht herzustellen, ist ein Testament notwendig.
2. Häufig ist eine Bindungswirkung zwischen den beiden Beteiligten gewünscht. Hierfür ist ein notarieller Erbvertrag notwendig, da den Beteiligten die Option eines Ehegattentestaments verschlossen bleibt.
3. Immerhin steht dem Überlebenden der Anspruch auf den Hausrat im Rahmen des sog. Dreißigsten nach § 1969 BGB zu.
4. Empfehlenswert sind absichernde Regelungen im Rahmen einer Bestattungsvorsorge und einer transmortalen Vorsorgevollmacht, damit der Überlebende nicht rechtlos ist.
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