Die tägliche Praxis bestätigt, dass sich in der Bevölkerung nur etwa ein Fünftel Gedanken über ihre rechtlichen Regelungen machen. Von diesem Fünftel sind die meisten für die Testamentsgestaltung und eine Schenkungsgestaltung aus Gründen der Steuerersparnis sensibilisiert. Den wenigsten ist klar, dass die wichtigste Regelung eine Vorsorgevollmacht ist. Dies bestätigt bereits die Überlegung, dass die Vorsorgevollmacht die Einzelperson viele Jahre betreffen kann, während man bei einem Testament bereits verstorben ist. Vor einer Testamentsberatung sollte also immer eine Beratung zur Vorsorgevollmacht vorgeschaltet werden.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.