Idee 8: Erbrechtliche Regelungen
In notariellen Schenkungsverträgen werden erbrechtliche Regelungen von den Vertragsparteien meistens überlesen. Die rechtsanwaltliche Beratung sollte sich hierauf konzentrieren und insbesondere einen Abgleich zu einer testamentarischen Regelung vornehmen, vor allem, aber nicht nur mit Blick auf pflichtteilsrelevante Klauseln. Typischerweise wird in einem notariellen Schenkungsvertrag auch die Klausel aufgenommen, dass ein Ausgleich der Schenkungen zwischen den beiden Kindern im Rahmen der §§ 2050 ff. BGB nicht erfolgen soll. Dies ist grundsätzlich sachgerecht. Übersehen wird dabei aber, dass ein Ungleichgewicht entstehen kann, wenn gegenüber einem Kind der Rücktritt erklärt wird und dessen insgesamt 40% in den Nachlass der Schenker zurückfällt. Das andere Kind, das die 40% behalten darf, würde bei den Erbfällen beider Eltern an diesen insgesamt 40% partizipieren und überquotal bedacht werden.
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