Idee 9: Immobilienrechtliche Situation
Bei einer nicht nach WEG geteilten Immobilie ist den Vertragsparteien meist nicht klar, was der Unterschied zwischen einer WEG zu einer bloßen Miteigentümergemeinschaft, beispielsweise an einem Mehrfamilienhaus, ist. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt zu Streit führen, vor allem dann, wenn in dem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen sind, die sich die Vertragsparteien konkret zuordnen wollen. Ist eine solche Zuordnung beabsichtigt, sollte dies bereits im notariellen Schenkungsvertrag geregelt oder an einer Umwandlung in Wohnungseigentum gedacht werden.
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