Das drogenabhängige Kind – Testamentsgestaltung

Eltern die ein drogenabhängiges Kind haben, sind oft in der schwierigen Situation, dass sie einerseits das Kind absichern möchten, andererseits ihm auch nicht unbeschränktes Vermögen vererben wollen. Problematisch ist dabei insbesondere auch, dass das Kind grundsätzlich einen unbeschränkten Pflichtteilsanspruch hat. Ein Weg, dieses Thema anzugehen ist, dass das drogenabhängige Kind zwar als quotaler Erbe eingesetzt wird, und zwar mit einer Quote, die deutlich über dem Pflichtteil liegt. Das Erbe kann dann durch unterschiedliche Gestaltungsinstrumente eingeschränkt werden, beispielsweise eine Vor- und Nacherbschaft oder eine Dauertestamentsvollstreckung. Hierdurch soll erreicht werden, dass das Kind abgesichert aber beschränkt ist, andererseits wegen der höheren Quote aber nicht den Pflichtteil verlangt. Geschieht dies dennoch, sollte hierfür vorsorglich im Testament eine sogenannte Pflichtteilsvollstreckung angeordnet werden, die kaum bekannt ist, aber für den vorliegenden Fall eine gute Gestaltungsmöglichkeit bietet.

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