Eine besonders konfliktanfällige Situation ist die, dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist und ein Miterbe unter gesetzlicher Betreuung steht. Es kann dann fraglich sein, welche Kompetenzen der Testamentsvollstrecker in Abgrenzung zu einem gesetzlichen Betreuer hat. Dabei kommt es einerseits auf die vertragliche Ausgestaltung der Testamentsvollstreckungsanordnung an, andererseits auf den Beschluss des Betreuungsgerichts und die Zuordnung der Aufgabenkreise. Droht ein solches Nebeneinander sollte das Testament nicht laienhaft, sondern immer mit rechtsanwaltlicher Beratung abgefasst werden.
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