In vielen Konstellationen geht es um Fragen des Internationalen Erbrechts, insbesondere dann, wenn ein Auslandsbezug bei einem Erbfall vorliegt. Ein solcher Auslandsbezug sein: die ausländische Staatsangehörigkeit des Erblassers, der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Ausland, Nachlass (insbesondere Immobilien) im Ausland, ein sonstiger Bezugspunkt zu ausländischem Recht (Adoption im Ausland, Heirat im Ausland, lebzeitige Schenkung im Ausland). Der Vorgang bedarf dann einer Betrachtung sowohl des inländischen, als auch des ausländischen Erbrechts. Hierfür erstellen wir auf Anfrage Rechtsgutachten.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.