Ein nicht zu unterschätzendes Problem in der Praxis ist, dass Testamentsersteller, die rechtliche Laien sind, die erbrechtlichen Begriffe, die verwendet werden, falsch verstehen. Insbesondere die Begriffe Vor- und Nacherbe, Erbe und Vermächtnis und die Reichweite eines Pflichtteilsanspruchs werden vielfach falsch verstanden und fehlerhaft eingeordnet. Das kann dazu führen, dass das Testament im Ganzen scheitert.
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