Gerade innerfamiliär wird zu wenig darüber nachgedacht, dass eine Schenkung in einer Vermögensverschiebung liegen kann, die dann Schenkungssteuer auslöst. Ein Beispiel aus der Praxis, in der eine Schenkung vielfach übersehen wird, ist die Situation, dass Eltern und Kind gemeinsam eine Immobilie erwerben, beispielsweise mit einer Quote zu je 1/2 (Vater, Mutter, Kind), aber der Kaufpreis disquotal bezahlt wird, meistens durch eine Fremdfinanzierung, die das Kind allein aufnimmt. Dann kann diese Situation eine Schenkung des Kindes an die Eltern darstellen, mit dem schenkungssteuerlichen Nachteil eines niedrigen Freibetrags und einer drohenden Steuerpflicht.
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