Steht der Gegenseite ein Pflichtteilsanspruch zu, darf sie eine Stufenklage einreichen. Diese ist in mehreren Stufen auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe einer Versicherung an Eides statt und Zahlung des Pflichtteils ausgerichtet. Gerade auf der Auskunftsstufe orientieren sich viele Rechtsanwälte an standardisierten Antragsmuster für die Klage und prüfen diese nicht mehr individuell. Die Auskünfte sind deshalb sehr umfangreich und in vielen Fällen in diesem Umfang nicht gefordert. Wenn Sie mit einer Stufenklage verklagt sind, sollten Sie genau rechtsanwaltlich prüfen lassen, ob und welche Auskünfte überhaupt geschuldet sind.
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