Vorsicht bei mündlichen Absprachen im Rahmen einer Schenkung

Eine Schenkung ist notariell beurkundungspflichtig. Bei einer Immobilienschenkung wird dies notariell immer durchgeführt. Viele Beteiligten an Schenkungsverträgen wissen aber nicht, dass eine mündliche Nebenabrede im Rahmen der notariellen Schenkung dazu führen kann, dass die gesamte Schenkung hierdurch unwirksam wird. Solche mündlichen Nebenabreden sind in der Praxis nicht selten, beispielsweise geht es um die Pflege oder die Verwendung des beschenkten Gegenstandes.

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