Die Verheiratung hat erbrechtlich vielgestaltige Auswirkungen. Dies ist vielen nicht klar. Dabei geht es nicht nur um das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht, sondern auch um die Vermögenszuordnung, einen etwaigen Zuggewinnausgleich und die Reduzierung der Quoten für Abkömmlinge. Bei einer Verheiratung sollte deshalb genau überlegt werden, welcher Güterstand gewählt wird, insbesondere in besonderen Konstellationen wie der zweiten Ehe, einer Patchworkfamilie oder bei besonderen Vermögenswerten. Ein notarieller Ehevertrag kann sinnvoll sein, sollte aber begleitend rechtsanwaltlich beraten werden.
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