Zum Jahresende besteht vielfach die Überlegung, ein Klageverfahren dadurch zu vermeiden, indem man einen Verjährungsverzicht mit der Gegenseite vereinbart. Ein solcher Verjährungsverzicht wird häufig unter Zeitdruck abgeschlossen. In diesem Zusammenhang muss genau geprüft werden, ob (1) alle relevanten Ansprüche (2) zwischen allen beteiligten Personen und (3) für einen ausreichenden Zeitraum erfasst sind. Denn ansonsten ist der Verjährungsverzicht wirkungslos.
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