In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, bei denen kritisch ist, ob ein echter Widerruf eines Testaments vorliegt. Viele juristische Laien handeln fehlerhaft und im Erbfall entsteht Streit. Einen typischen Fall musste das OLG München mit Entscheidung vom 13.10.2023 zum AZ. 33 Wx 73/23 lösen. Es ging um die Frage, ob ein Durchstreichen zu einem Testamentswiderruf führt. Für den konkreten Einzelfall, also die Situation, dass die Wahrscheinlich sehr hoch ist, dass das Durchstreichen durch den Erblasser erfolgt ist, hat das Oberlandesgericht einen Widerruf als Wirksam erachtet.
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