Das Gestaltungsinstrument der Vorsorgevollmacht wird häufig (erbrechtlich) unterschätzt, obwohl die Auswirkungen erheblich sind. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so bedeutet dies erbrecht:
1. Der Nachlass ist insbesondere bei mehreren Miterben nicht wirksam vertreten und unterliegt dem Einstimmigkeitsprinzip.
2. Der Nachlass ist bis zum Vorliegen des Erbscheins kaum zu verwalten und die Erben haben gegenüber Dritten eine schlechte Rechtsposition.
3. Eine Erbauseinandersetzung mit Vermögensverteilung ist nur mit einem Erbschein möglich, der erst Monate nach dem Erbfall vorliegt.
4. Zu Lebzeitgen des Erblassers droht ein Vermögensverfall mittels einer gesetzlichen Betreuung, die Kosten verursacht und den Nachlass auffrisst.
5. Zu Lebzeiten des Erblassers droht eine Vermögensumgestaltung, beispielsweise, wenn ein gesetzlicher Fremdbetreuer die Immobilie veräußert und diese aus dem zukünftigen Nachlass hinausverkauft.
All dies verhindert eine wirksam und am Einzelfall orientiert beratende Vorsorgevollmacht.
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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