In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Testierfreiheit nach Art.14 GG eingeschränkt oder die Erbmöglichkeit nicht vorhanden ist. Dies muss bei einer Testamentsgestaltung berücksichtigt werden. Hierunter fallen vor allem folgende Fälle:
1. Es besteht ein gesetzliches Erbverbot, beispielsweise für Heimangestellte oder gesetzliche Betreuer.
2. Es liegt ein vertragliches oder anderweitig berufliches Erbverbot anhand von sog. compliance-Vorschriften vor (z. B. bei Ärzten oder Bankmitarbeitern).
3. Es liegt ein bindendes Ehegattentestament oder ein Erbvertrag vor, wodurch eine neue letztwillige Verfügung verhindert wird.
4. Faktisch möchte der Erbkandidat ein Erbe vermeiden, beispielsweise, weil ihm gegenüber ein Insolvenzverfahren läuft.
5. Es wurde ein Erbverzicht mit einer Vertragsstrafe vereinbart, der eine Erbenstellung verhindern soll.
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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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