Vertretung im Erbfall ohne Rechtsanwalt?

In Erbfällen sind Laien dazu verleitet, aus unterschiedlichen Gründen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu meiden. Dies kann Kostengründe haben oder als Motiv die Überlegung, dass das Einschalten eines Rechtsanwalts den Streit innerhalb der Familie fördert. Auch die Tatsache, dass vor dem Amtsgericht als Nachlassgericht kein Anwaltszwang herrscht, kann dies motivieren. Tatsächlich spart der Einsatz eines Rechtsanwalts aber sogar Kosten und kann auch streitreduzierend wirken, insbesondere wenn eine sachliche Aufklärung über die Erbrechtssituation erfolgt. Wir bieten einen unverbindlichen Erstkontakt an, um Ihnen bei Ihrer Einschätzung und Ihrem Weg zur Abwicklung des Erbfalls zu helfen.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de  erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de



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