Leider führt der alltägliche Ablauf einer notariellen Beurkundung in einigen Fällen dazu, dass etwas beurkundet wird, was tatsächlich so nicht gewollt ist. Das liegt daran, dass die Vertragsparteien den Urkundsentwurf nicht richtig lesen, sich hierzu nicht anwaltlich beraten lassen und der Notar im Beurkundungstermin zwar die Urkunde (schnell) verliest, aber nicht ausführlich über die Inhalte spricht. Den meisten Urkundsbeteiligten ist dabei nicht klar, dass die Notarverträge wichtige Beweismittel in Gerichtsverfahren sind und Indizwirkung haben. Im erbrechtlichen Bereich gilt das beispielsweise für Bestätigungen im Notarvertrag, dass Schenkungen in einer bestimmten Höhe geflossen sind oder eine Darlehensverbindlichkeit des Erblassers besteht.
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
Kontaktformular: