Die notwendige Form des eigenhändig verfassten und unterschriebenen Testaments wirft regelmäßig Probleme auf, da Laien ohne rechtsanwaltliche Beratung eine Fülle an Fehlern produzieren. Besonders eingängig ist die Entscheidung des OLG München vom 23.07.2024 zum AZ. 33 Wx 329/23. Dort ging es um die Frage, ob es genügt, dass ein handschriftlicher Testamentstext mit einem Pfeil versehen auf einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber verweist und so der Begünstigte benannt werden kann. Das Gericht hat dies verneint, da der bloße Pfeil keine handschriftliche Leistung zur Bezeichnung des Erben darstellt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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