Fristendruck im Erbfall – Teil 2

Eine – in der Regel für die substantiierte Entscheidung zu – kurze Frist ist die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen. Mögliche Erbprätendenten werden durch das Nachlassgericht angeschrieben und auf die Option hingewiesen, die Erbschaft binnen 6 Wochen auszuschlagen. In diesem Zeitraum ist es meistens nicht möglich, ausreichende Informationen über den Nachlass zu erhalten (also insbesondere, ob dieser werthaltig oder überschuldet ist) bzw. sich hinsichtlich der Vorteile einer Ausschlagung (beispielsweise um die nächste Generation erbschaftssteuergünstig zu bevorteilen) beraten zu lassen. In komplexen Erbsituationen und insbesondere soweit der Vorgang unstreitig ist, sollte dieser Fristendruck durch eine intensive Vorbereitung des Vorgangs vor dem Erbfall abgemildert werden.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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