In vielen Erbfällen geht es um das Thema der Testierunfähigkeit. Dann ist es üblich, dass ein Sachverständigengutachten erstellt wird. Beteiligte sollten es aber nicht auf sich beruhen lassen, dass dieses Gutachten erstellt und dann die Entscheidung auf Basis des Gutachtens gerichtlich getroffen wird. Es ist zentral, dass der Gutachter sein Gutachten mündlich erläutern muss und sorgfältig befragt wird. Aus einer Befragung ergeben sich in der Regel wesentliche Aspekte, die im Gerichtsverfahren bisher übersehen worden sind.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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