Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, leben aber bereits lange in Deutschland? Welches Erbrecht gilt für Sie? Aus Sicht Deutschlands findet deutsches Erbrecht Anwendung. Dieses Erbstatut beurteilt sich nach den Grundsätzen der EU-Erbrechtsverordnung. Vielleicht gehen Sie davon aus, dass dies automatisch so ist. Wichtig ist, dass Sie kein „altes“ Testament übersehen. Ich kenne einige Fälle, in denen ausländische Mitbürger seit Jahrzehnten in Deutschland leben, aber noch ein „altes“ Testament „in der Schublade“ haben, das sie nach ausländischen Recht abgeschlossen haben. Ist dort eine Rechtswahl hin zum ausländischen Erbrecht getroffen, schließt diese Rechtswahl das deutsche Erbrecht aus und führt zu gänzlich unerwarteten Regelungen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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