Es gibt in (fast) jedem Laientestament Regelungen, die dazu führen, dass im Erbfall Streit entsteht. Die häufigsten Fehler in einem solchen Testament stelle ich Ihnen nachfolgend dar:
1. Erbeinsetzung vergessen
2. Unklarheit, ob Erbeinsetzung oder Vermächtnis vorliegt
3. Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Vermächtnis nicht deutlich
4. Ersatzerbe vergessen
5. Rechtswahl vergessen
6. Undurchführbare Ausgleichungsregelungen
7. Unwirksame Regelungen (zum Beispiel Verkaufsverbot bei einer Immobilie)
8. fehlende Definition zur angeordneten Testamentsvollstreckung
9. Pflichtteilsstrafklausel mit ungewolltem Ergebnis
10. fehlende Regelung zur Bindungswirkung
11. Testament nicht formgerecht errichtet
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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