Abläufe im Erbfall

Ein Erbfall überfordert Angehörige nicht nur emotional, sondern auch und insbesondere in der Abwicklung. Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner stirbt oder ein Elternteil oder ein entfernter Verwandter. Die nachfolgenden Anregungen sollen dabei helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, damit eine Trauer ohne Ablenkung möglich wird.

1. Mitteilung des Todesfalles: Ich empfehle eine breite Information der anderen Angehörigen und des Bekannten- und Freundeskreises, damit deren Trauer und Mithilfe ermöglicht wird. Hierzu gehört als formaler Schritt auch das Beantragen des Totenscheines, damit eine Sterbeurkunde beantragt werden kann.

2. Unterlagen sammeln: Sie sollten die wichtigsten Unterlagen suchen, sammeln und aufbewahren, damit die Abwicklung des Erbfalls erleichtert wird. Hierzu gehören Personalausweis, Reisepass, Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil, Adoptionsunterlagen u. a.), die Informationen zu sämtlichen Versicherungen, Vertragsdokumente (Mietvertrag, Abonnements, Zugangsdaten für den digitalen Nachlass).

3. Die ersten Schritte nach außen: Sie sollten die Sterbeurkunde beantragen, etwaige Versicherungen kündigen bzw. in Anspruch nehmen und die Bestattung organisieren, einschließlich der Beerdigung eines möglichen Grabnutzungsrechts.

4. Weitere Schritte nach außen: In der Folge müssen alle Verträge abgearbeitet werden. Dies betrifft laufende Verträge, insbesondere den Mietvertrag für eine Wohnung bzw. den Pflegeheimplatz. Es müssen dann wichtige Adressaten kontaktiert werden, also beispielsweise der Mieter, wenn der Erblasser Vermieter war, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Banken.

5. Erbrechtliche Schritte: Für Testamente gibt es eine Vorlagepflicht. Sie müssen also nach allen Schriftstücken suchen, die eine testamentarische Verfügung beinhalten. Die Originale müssen dem Nachlassgericht vorgelegt werden, das generell ohnehin über den Todesfall informiert werden muss. In den folgenden Wochen wird das Nachlassgericht tätig, informiert alle möglichen Erben, es muss ein Nachlassverzeichnis erstellt und abgegeben werden und letztlich in den meisten Fällen ein Erbschein beantragt werden.

6. Bankgeschäfte ruhen bis zur Erbscheinerteilung, es sei denn, es liegt eine wirksame Vollmacht über den Tod hinaus vor. Neben der Information der Banken muss das Finanzamt kontaktiert werden, damit die Erbschaftssteuer abgewickelt werden kann.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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