Fehler bei der Testamentserstellung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Ihrer erbrechtlichen Regelung.

1. Ihr Testament muss auffindbar sein: Ein Testament, das in einem Buch versteckt ist und unabsichtlich bei der Haushaltsauflösung im Erbfall vernichtet wird, ist ein Supergau. Sie können diese Situation vermeiden, indem Sie das Testament bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Dies gewährleistet die Auffindbarkeit. Ich selbst dokumentiere meine beratenen Testamente zusätzlich in den Mandatsakten, um meine Mandantschaft zusätzlich abzusichern.

2. Das Testament muss handschriftlich geschrieben werden: Sie haben eine unleserliche Schrift oder tun sich schwer mit dem Schreiben längerer Texte? Lassen Sie sich trotzdem nicht dazu verleiten, das Testament am Computer zu verfassen und lediglich auszudrucken und zu unterschreiben. Ein solches Testament ist formunwirksam. Können Sie gar nicht (mehr) schreiben, kann ein Testament mittels notarieller Beurkundung erstellt werden.

3. Machen Sie Ihr Testament fälschungssicher: Ich erlebe es immer wieder, dass im Testamentstext nachträglich Änderungen vorgenommen werden, insbesondere durch Einschübe auf zusätzlichen Seiten, die dazwischen gelegt werden. Dem lässt sich dadurch vorbeugen, dass Sie Ihr Testament durchnummerieren.

4. Das Testament muss auf Ihr Vermögen abgestimmt sein: Bei bestimmten Vermögenswerten müssen gesonderte Anforderungen geprüft werden. Das Hauptbeispiel sind Gesellschaftsbeteiligungen, beispielsweise bei einer Kommanditgesellschaft. Es kann im Gesellschaftsvertrag Klauseln geben, die das Vererben einschränken und die Sie bei Erstellen des Testaments berücksichtigen müssen.

5. Kein Testament ohne Rechtsanwalt: Ein sehr häufiger Fehler ist, dass Sie als rechtlicher Laie selbst das Testament ohne Rechtsberatung erstellen und hierfür Anleitungen aus Broschüren oder dem Internet verwenden. Aber das Erbrecht ist eine komplizierte Rechtsmaterie. Bereits ein falsches Wort kann Ihre Testamentsregelung ad absurdum führen.

6. Ihr Testament muss richtig formuliert sein: Das Problem der falschen Rechtsbegriffe setzt sich fort, wenn das Testament insgesamt unklar oder unverständlich formuliert wird. Manchmal neigen Erblasser dazu, seitenlang ihre Motive, die Familiengeschichte oder bestimmte Streitpunkte auszuführen. Es gilt der Grundsatz: „Je kürzer das Testament, desto besser.“

7. Entscheiden Sie nicht über Generationen hinweg: Ich verstehe das Bedürfnis, dass innerfamiliär das Bedürfnis besteht, Vermögenswerte über Jahrzehnte zu erhalten, beispielsweise bei einem Unternehmen, einer Landwirtschaft oder einer Immobilie. Manche Testamentsersteller neigen dazu, über Generationen hinweg das Schicksal dieser Vermögenswerte bestimmen zu wollen. Das ist kontraproduktiv und verursacht fast immer Streit.

8. Steuerrecht als Regelungsgegenstand: Viele Testamente enthalten keine sinnvollen steuerrechtlichen Regelungen, da diese häufig individuelle Regelungen erfordern, die nicht in Formularen nachlesbar sind. Es ist aber ein zentrales Thema, die Erbfolge erbschaftssteuergünstig zu gestalten, und zwar mit Blick auf die Vermögenswerte, die sinnvolle Nutzung der Freibeträge, der Zuordnung des steuerbefreiten Familienheims.

9. Pflichtteilsansprüche im Testament berücksichtigen: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Testament dazu führt, dass Pflichtteilsansprüche entstehen. Sie müssen in diesem Fall überlegen, ob dies gewollt oder unerwünscht ist, ob Ihr Erbe die Pflichtteilsansprüche erbringen kann und wie die Pflichtteilsansprüche durch (lebzeitige) Gestaltungen reduziert werden können.

10. Ihr Testament muss Ihrer individuellen Lebenssituation entsprechen: Jedes Testament ist einzigartig. Es hängt davon ab, ob in Ihrem Leben ein Auslandsbezug besteht, wie Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation ist und welche erbrechtlichen Regelungen Ihnen vorschweben. Dieser Individualität sollten Sie Raum geben.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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