Ein Auslandsbezug im Erbfall führt immer zu Komplikationen, also bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit des Erblassers, bei einem Wohnsitz im Ausland oder einer Nachlassimmobilie im Ausland. Weniger beachtet, aber trotzdem rechtlich schwierig, ist der Fall, dass der erbende Ehepartner den Erblasser im Ausland geheiratet hat. Diese ausländische Ehe muss im Erbfall dann dahingehend geprüft werden, welchem Güterstand nach deutschem Recht sie entspricht. Denn dies wirkt sich unmittelbar auf die Erbquote bzw. auf einen etwaigen Pflichtteil der Kinder aus. Selbst bei einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ist das erheblich, weil bei einer vertraglichen Erbauseinandersetzung, die nicht den zutreffenden Quoten entspricht, das Risiko besteht, dass versteckte Schenkungen enthalten sind.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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