Eine häufige Fragestellung ist, ob Nichtverheiratete den Überlebenden im Erbfall dergestalt absichern können, dass dieser in der Wohnung bleiben kann, die dem anderen Teil der Beziehung allein als Eigentümer gehört. Ein bloßer Mietvertrag genügt meist nicht, da dieser vor einem Eigenbedarf nicht schützt, wenn der Überlebende nicht zugleich Erbe sein soll. Es müsste testamentarisch per Vermächtnis ein dingliches Wohnrecht zugesprochen werden. Das Hauptproblem ist, dass dies zu einer Erbschaftssteuer führt, weil die Freibeträge hierfür niedrig sein (€ 20.000,00). Im Rahmen der Gestaltung muss dies ebenso beachtet werden, wie die Situation, dass das Überlebende nicht vom guten Willen der Erben abhängig sein soll.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
Kontaktformular: