Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Darf ich erben?

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Testierfreiheit nach Art.14 GG eingeschränkt oder die Erbmöglichkeit nicht vorhanden ist. Dies muss bei einer Testamentsgestaltung berücksichtigt werden. Hierunter fallen vor allem folgende Fälle: 1. Es besteht ein gesetzliches Erbverbot, beispielsweise für Heimangestellte oder gesetzliche Betreuer. 2. Es liegt ein vertragliches oder anderweitig berufliches […]

Keine Erben – was ist zu tun?

Immer wieder treffe ich in meiner Beratung auf alleinstehende Menschen. Diese haben einerseits das Bedürfnis, sich im Leben bzgl. ihrer rechtlichen Vertretung und der möglichen Pflege abzusichern, andererseits soll das Erbe geregelt werden. Auf folgende Punkte sollten diese Personen achten: 1. Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung zur Vermeidung einer gesetzlichen Fremdbetreuung 2. Pflegevertrag mit einer Vergütung und […]

Die „unbekannte“ Verbrauchsstiftung

Obwohl seit nunmehr über 10 Jahren fest gesetzlich verankert, ist die Verbrauchsstiftung als Gestaltungsvariante fast unbekannt. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: im Vergleich zur Erbeinsetzung einer Person, gibt es steuerliche Vorteile und man tut Gutes; im Vergleich zur Einsetzung einer „konventionellen“ Stiftung bleibt das Vermögen nicht dauerhaft im sogenannten Grundstockvermögen gebunden, sondern wird […]

Vorsorgevollmacht und Schenkung

Wenn eine Schenkung aus steuerlichen Gründen notariell durchgeführt wird, dann wird zwar häufig auf die Formulierung des Notarvertrags geachtet, nicht aber darauf, auch weitere Schutzregelungen (innerfamiliär) zu treffen. Die wichtigste Schutzregelung ist eine am Einzelfall beratende Vorsorgevollmacht für alle Beteiligten, da ansonsten das Risiko besteht, dass im Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eines der Beteiligten, der […]

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Zwar ist das sog. Berliner Testament die häufigste Regelungsvariante bei Eheleute, erbschaftssteuerlich ist diese Regelung aber in vielen Fällen fatal. Dies zeigt der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung zum AZ. II R 34/20 auf und betont, dass im ersten Erbfall zumeist die Freibeträge der Kinder in Höhe von je € 400.000,00 verloren gehen. Es gilt deshalb: […]

Das unbekannte Erbbaurecht

Es gibt insbesondere bei Institutionen, die über viele Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte existieren, die Bestrebung, dass Immobilienvermögen nicht veräußert wird und nicht vermietet wird, sondern dem Interessenten ein sog. Erbbaurecht eingeräumt wird. Dies ist ein Zwischenrecht mit Vor- und Nachteilen. Der Vorteil für den Interessenten ist, dass er nicht wie ein Mieter gekündigt werden kann und […]

Fallstricke beim Familienheim

Inzwischen ist vielen bekannt, dass im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine Steuerbefreiung für das sog. Familienheim gemäß § 13 Abs.1 Nr.4 a-c ErbStG zu großen Steuervorteilen führen kann. In der Praxis gibt es in diesem Kontext aber viel gefährliches Halbwissen und das Risiko einer abweichenden Einzelfallbeurteilung durch die Finanzbehörde wird unterschätzt. Folgendes sollte in […]

Vorsicht bei Erbauseinandersetzung ohne steuerliche Prüfung

Insbesondere im Verhältnis zwischen Geschwistern kann eine Erbauseinandersetzung zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Häufig wird ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag über Nachlassimmobilien geschlossen, bei dem Geschwister die Immobilie beispielsweise von der Erbengemeinschaft abkaufen und Abgeltungsbeträge an weichende Erben zahlen. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob dies zu einem steuerlichen Vorgang (insbesondere im Rahmen der Schenkungssteuer zwischen Geschwistern […]

Rechtsprechungsänderung bei Vermächtnissen

Insbesondere aus steuerlichen Gründen wird bei der Testamentsgestaltung die Regelung eines Vermächtnisses beispielsweise für Kinder, die erst im zweiten Erbfall erben sollen, angedacht. Ist dieses Vermächtnis nach dem ersten Erbfall fällig, ist das kein Problem. In der Konstellation aber, dass dieses Vermächtnis auf den zweiten Erbfall hinsichtlich der Fälligkeit aufgeschoben ist, hat nunmehr die Rechtsprechung […]

Wohnrecht oder Nießbrauch

Bei Immobilienschenkungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich der Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten soll. Diese Entscheidung wirkt sich in unterschiedlichen Bereichen aus, und zwar 1. auf die Rechtsbefugnis des Schenkers (Selbst-Bewohnen und / oder Vermieten), 2. auf die Höhe des Abgeltungsbetrags bei Aufgabe der Rechtsposition, 3. auf die schenkungssteuerliche Wertminderung durch dieses […]