Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Rechtsprechungsänderung bei Vermächtnissen

Insbesondere aus steuerlichen Gründen wird bei der Testamentsgestaltung die Regelung eines Vermächtnisses beispielsweise für Kinder, die erst im zweiten Erbfall erben sollen, angedacht. Ist dieses Vermächtnis nach dem ersten Erbfall fällig, ist das kein Problem. In der Konstellation aber, dass dieses Vermächtnis auf den zweiten Erbfall hinsichtlich der Fälligkeit aufgeschoben ist, hat nunmehr die Rechtsprechung […]

Wohnrecht oder Nießbrauch

Bei Immobilienschenkungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich der Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten soll. Diese Entscheidung wirkt sich in unterschiedlichen Bereichen aus, und zwar 1. auf die Rechtsbefugnis des Schenkers (Selbst-Bewohnen und / oder Vermieten), 2. auf die Höhe des Abgeltungsbetrags bei Aufgabe der Rechtsposition, 3. auf die schenkungssteuerliche Wertminderung durch dieses […]

Das Risiko der Pflichtteilsstrafklausel

In fast allen laienhaft erstellten Ehegattentestamenten (primär in der Form des sog. „Berliner Testaments“) findet sich eine Pflichtteilsstrafklausel. Wenn ein Kind im ersten Erbfall seinen Pflichtteil einfordert, dann erhält es im zweiten Erbfall auch nur den Pflichtteil. Dieser Automatismus ist erbrechtlich nicht die optimale Lösung und führt erbschaftssteuerlich meistens dazu, dass im ersten Erbfall die […]

Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Erbfall

In bestimmten Vermögenskonstellationen kann es sinnvoll sein, dass in Abweichung der standardisierten Regelung eines Berliner Testaments die Einsetzung der überlebenden Ehegatten als Erbe ausgeschlossen wird und eine Vererbung direkt an die Abkömmlinge (Kinder und Enkel) erfolgt. Dies kann den Grund haben, dass ein Erbanfall beim überlebenden Ehegatten vermieden wird und dann eine nochmalige Besteuerung im […]

Das Ausschlagungsrisiko bei Eheleute

Wenn bei Eheleuten ein Ehepartner mit viel Vermögen seinen letzten Willen regelt, insbesondere bei Kindern aus erster Ehe und einer Verheiratung in zweiter Ehe, dann muss er das Risiko im Blick behalten, dass der Ehepartner die testamentarischen Anordnungen ausschlägt und insbesondere im Rahmen der sog. familienrechtlichen Lösung den (kleinen) Pflichtteil nebst Zugewinnausgleich einfordert. Dies kann […]

Vorsorgevollmacht-Kurator – was ist das?

Auch im erbrechtlichen Kontext spielt die Vorsorgevollmacht eine bedeutsame Rolle, insbesondere, wenn sie transmortal ausgestellt ist und in einen Erbfall hineinwirkt. In bestimmten Konstellationen wünscht der Vollmachtgeber, dass der Bevollmächtigte durch einen Außenstehenden kontrolliert wird. Vor allem in Fällen, in denen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter nicht eng familiär miteinanderverbunden sind, stellt sich dieses Thema. Dann gibt […]

Änderungen beim Willen eines Schenkers

Beschenkte sollten immer das Problem im Auge behalten, dass der einstmals großzügige Schenker seine Willensrichtung ändert und sich das Verhältnis zwischen beiden verschlechtert. Dann droht unter anderem der Versuch, die Schenkung zurückzufordern. Insbesondere mündliche Absprachen drohen später zu scheitern, sollte jedwede Schenkung, die wirtschaftlich für den Beschenkten von Bedeutung ist, rechtlich begleitet werden sollte. Denn […]

Gerechtes Verteilen von Vermögen an die Kinder

Eine typische Gestaltungsfrage in einer familiären Situation ist, dass es mehrere Kinder und mehrere Immobilien gibt. Es ist dann für Eltern nicht einfach, das Immobilienvermögen „gerecht“ zu verteilen. Es gibt für eine Lösung insbesondere folgende Ansätze: 1. Man ordnet die Immobilien per Schenkung oder Vermächtnis (nicht Teilungsanordnung) im Testament den Kindern zu und regelt explizit, […]

Kauf eines Erbanteils und Einkommensteuer

Eine in der Praxis bedeutsame Entscheidung liegt nun von Seiten des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 26.09.2023 vor. Dort teilt das Gericht mit, dass der Kauf eines Miterbenanteils keine Einkommensteuer im Rahmen eines Spekulationsgewinns (§ 23 EStG) auslöst, da es sich nicht um den Erwerb eines Grundstücks handelt. Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. […]

Immobilien verschenken oder „verkaufen“?

Bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge geht es häufig um werthaltiges Immobilieneigentum. Wenn die Werte die schenkungssteuerlichen Freibeträge überschreiten, ergibt sich hieraus das Problem, dass entweder für den überschießenden Teil Schenkungssteuer bezahlt werden muss oder man diesen überschießenden Teil entgeltlich ausgestalten muss, also ein Kaufpreis erbracht werden soll. Hierfür fällt dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Vorgang […]