Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 8

Idee 8: Erbrechtliche Regelungen In notariellen Schenkungsverträgen werden erbrechtliche Regelungen von den Vertragsparteien meistens überlesen. Die rechtsanwaltliche Beratung sollte sich hierauf konzentrieren und insbesondere einen Abgleich zu einer testamentarischen Regelung vornehmen, vor allem, aber nicht nur mit Blick auf pflichtteilsrelevante Klauseln. Typischerweise wird in einem notariellen Schenkungsvertrag auch die Klausel aufgenommen, dass ein Ausgleich der […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 7

Idee 7: Vorbehalt eines Nießbrauchs Der Nießbrauch ist im Vergleich zum Wohnrecht die stärkere Rechtsposition. Der Nießbrauch ist demnach grundsätzlich vorzugswürdig. In notariellen Schenkungsverträgen, bei denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, wird der Nießbrauch vielfach nicht zu Ende gedacht. Es ist nicht nur notwendig, dass jeder schenkende Ehepartner bzgl. aller Miteigentumsanteile der Kinder den […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 6

Idee 6: Vorbehalt eines Wohnrechts In notariellen Schenkungsverträgen werden zahlreiche Vorbehalte diskutiert. Unter anderem Pflegeverpflichtungen, Leibrentenzahlungen und insbesondere die Einräumung eines Wohnrechts. In der Praxis gibt es Fälle, in denen die Schenker nahezu rechtlos gestellt sind, weil das Wohnrecht nicht ausreichend ausgestaltet ist. Die Regelung des Wohnrechts muss im Schenkungsvertrag viel Raum einnehmen und ausführlich […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 5

Idee 5: Die Teilungsversteigerung im Rahmen der Miteigentümergemeinschaft Ein der Miteigentümergemeinschaft immanentes Risiko ist die Teilungsversteigerung. Zwar wird eine solche Konstellation vielfach im Bereich der Rückforderungsrechte aufgefangen, im Einzelfall sollte dies aber mit den Schenkern diskutiert werden. Häufig ist es sachgerecht, die Teilungsversteigerung für eine bestimmte Zeitdauer (Beispiel: bis zum Versterben beider Schenker) auszuschließen, damit […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 4

Idee 4: Die entstehende Miteigentümergemeinschaft Wesenskern einer Miteigentümergemeinschaft ist, dass das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Selbst wenn über eine Nießbrauchs- oder ähnliche Regelung die Entscheidungskompetenz weiter bei den Schenkern bleibt, sollte vorsorglich in den Notarvertrag eine Miteigentümervereinbarung mit aufgenommen werden, die das Innen- und Außenverhältnis der Miteigentümergemeinschaft rechtssicher regelt. Dies schafft für alle beteiligten Miteigentümer Klarheit über […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 3

Idee 3: Die Höchstpersönlichkeit des Rückforderungsrechts Viele notarielle Schenkungsverträge enthalten die Regelung, dass das Rückforderungsrecht nur höchstpersönlich ausgeübt werden kann. Dies ist problematisch, weil ein Rückforderungsgrund auch zu einem Zeitpunkt eintreten kann, in dem die Schenker geschäftsunfähig geworden sind. Die Höchstpersönlichkeit verhindert in dieser Konstellation nachteilig eine Rückforderung durch die vorsorgebevollmächtigte Person. In der Beratung […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 2

Idee 2: Der Rückforderungsrecht im Speziellen Ein vertragliches Rückforderungsrecht, dass in der notariellen Auflistung in der Regel nicht enthalten ist, ist das Rückforderungsrecht für den Fall, dass der Schenkungsvorgang zu einer (unerwarteten) Besteuerung führt. Dies kann schenkungssteuerlich im Einzelfall vorkommen, wenn die Bewertung der Immobilie mit Blick auf die steuerlichen Freibeträge des § 16 ErbStG […]

Außergewöhnliche Ideen für eine Beratung bei notariellen Schenkungsverträgen – Teil 1

Die rechtsanwaltliche Beratung zu einem notariellen Schenkungsvertrag enthält eine Vielzahl von standardisierten Themen. Grundsätzlich gilt, dass eine rechtsanwaltliche Beratung immer einen Mehrwert zur reinen Vertragsgestaltung des Notars darstellen sollte. Dies gelingt einerseits mittels einer dem Notar selbst untersagten wirtschaftlichen und steuerlichen Betrachtung des Schenkungsvertrags. Andererseits sollte eine rechtsanwaltliche Beratung auch abseits von den standardisierten Themen […]

Fehler bei der Testamentserstellung – was darf ich nicht falsch machen?

Die Gestaltung eines Testaments, egal ob Einzel- oder Ehegattentestaments ist rechtlich komplex. In den meisten Fällen enthalten durch Laien erstellte Testamente Fehler. Ich gebe Ihnen einige Hinweise, damit Sie diese Fehler vermeiden: 1. Verfassen Sie Ihr Testament vollständig eigenhändig und unterschreiben Sie es. Es genügt nicht, wenn Sie einen Computerausdruck oder ein gekauftes Formular ausfüllen […]

Auskunftsanspruch Pflichtteil gegenüber mehreren Miterben

Ein von seinem gesetzlichen Erbrecht Ausgeschlossener hat bei einer familiären Nähebeziehung einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, dann besteht der Pflichtteilsanspruch gegenüber allen Miterben. Aus Sicht der einzelnen Miterben kann dies zu erheblichen Problemen führen, insbesondere dann, wenn nur ein Miterbe die notwendige Informationsbasis hat, dieser sich aber weigert, die […]