Abschnitt A: Die EU-Erbrechtsverordnung im Anlageberatungs- und Versicherungsbereich Berater im Kapitalanlage- und Versicherungsbereich haben die Aufgabe, ihre Kunden bestmöglich vor Rechtsunsicherheit zu bewahren. Ein beachtenswertes Risiko ist jedem Erbfall immanent, denn bei einer unklaren Erbsituation ist häufig nicht unmittelbar festzustellen, wer Rechtsnachfolger für eine Kapitalanlage oder neuer Adressat des Versicherungsvertrages ist. Kann es bereits bei […]