Vorsicht bei „alten“ Schenkungen

Wenn man Vermögen geschenkt erhalten hat und dieses weiterverschenken oder vererben möchte, wird häufig übersehen, dass es hierfür maßgebliche Regelungen in den „alten“ Schenkungsverträgen gibt. Dort kann beispielsweise geregelt sein, dass ein bloßes Weiterverschenken und Rücktrittsrecht auslöst oder ein Vererben an einen bestimmten Personenkreis sanktioniert ist. Bei jeder Vermögensnachfolgemaßnahme sollte also das „Gesamtpaket“ durchgesehen werden, damit keine unliebsame Überraschung eintritt.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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