Ich erlebe es immer wieder, dass Testierende das Bedürfnis haben, den Nachlass zusammenzuhalten und die Familie in ein Korsett zu zwängen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, beispielsweise das Einbringen des Nachlasses in eine Familienstiftung, die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung, die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. Eine weitere Option ist § 2044 BGB, der ein Verbot beinhaltet, den Nachlass oder einzelne Nachlassbestandteile auseinanderzusetzen. Die Erbengemeinschaft muss dann auf Dauer fortgeführt werden. Ich rate von dieser Option grundsätzlich ab. Sie bietet sich nur in eng begrenzten Fällen als Lösung an und sollte nur nach intensiver rechtsanwaltlicher Beratung ausgewählt werden.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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