Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

§ 2044 BGB – Pferdefuß für Erben

Ich erlebe es immer wieder, dass Testierende das Bedürfnis haben, den Nachlass zusammenzuhalten und die Familie in ein Korsett zu zwängen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, beispielsweise das Einbringen des Nachlasses in eine Familienstiftung, die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung, die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. Eine weitere Option ist § 2044 BGB, der ein Verbot beinhaltet, […]

Latente Steuern und Pflichtteil

Im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen kann sich die Frage stellen, ob sog. latente Steuern in Abzug gebracht werden können, also Steuern, die im Rahmen der Veräußerung von Nachlassgegenständen im zuständigen Veranlagungszeitraum ertragsteuerlich anfallen. Hierdurch hätte der Erbe die Reduzierung des Nachlasswertes in der Hand, da die Steuer als mögliche Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt wird. Ob dies zulässig ist, […]

Vorsicht beim Erbteilkauf

Mehrmals im Jahr erlebe ich Fälle, in denen Miterben der Versuchung unterliegen, Erbteile anderer Miterben aufzukaufen, um in der Erbengemeinschaft die Mehrheit zu haben. Diese Miterben unterliegen dem Trugschluss, dass in einer Erbengemeinschaft das Mehrheitsprinzip gilt. Das Gegenteil ist der Fall. Es kommt auf eine Einstimmigkeit an, sodass allein der Erbteilkauf die Auseinandersetzung und Auflösung […]

Einzelgegenstände contra Erbeinsetzung

Ein Problem vieler Laientestamente ist es, dass Erblasser die aus ihrer Sicht wesentlichen Einzelgegenstände, z. B. die einzelnen Immobilien an mehrere Personen verteilen, eine klare Erbeinsetzung aber unterbleibt. Dies kann zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen, weil unklar ist, wer zu welcher Quote als Erbe eingesetzt ist und ob die Immobilien über eine Teilungsanordnung oder als […]

Atypische Vertretung in Erbsachen

Steht eine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft an, neigen manche Miterben dazu, die Abwicklung und Diskussion in die Hand einer Vertrauensperson zu legen, um Konflikte mit den Miterben zu verhindern, weil man den Kontakt nicht wünscht oder man selbst unbeholfen oder gesundheitlich angeschlagen ist. Erfolgt dies, so sollte der Miterbe, der dies veranlasst, sich schützen, indem er […]

Erbrecht und mehrfache Staatsangehörigkeiten

In meiner Praxis berate ich immer wieder Mandanten mit doppelter Staatsangehörigkeit oder sogar drei Staatsangehörigkeiten. Dies führt – erbrechtlich (welches Erbstatut mit gesetzlicher Erbfolge, Testamentsform und Folgefragen gilt?), – erbschaftssteuerlich (Mehrfachbesteuerung in einzelnen Ländern), – einkommensteuerlich und – schenkungsrechtlich zu einer Vielzahl von Fragen. Zu prüfen ist in der Regel, welche effektive Staatsangehörigkeit vorliegt, also […]

Das Risiko inzidenter Erbfälle

Betroffenen Erben ist ein Risiko der Erbengemeinschaft kaum bekannt, und zwar, dass während der länger dauernden Erbauseinandersetzung einer der Miterben nachverstirbt und dieser wiederum von mehreren Erben in Erbengemeinschaft beerbt wird. So verflechten sich zwei Erbengemeinschaften ineinander und die Auseinandersetzungsprobleme potenzieren sich. Insbesondere, wenn Miterben bereits betagt sind, sollte mit diesem Problem gerechnet werden. Die […]

fehlende Umsetzung des Ehevertrags

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Eheleute ursprünglich eine Gütergemeinschaft vereinbart haben und sich der rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst sind. Die Fälle gehen so weiter, dass Jahre später ein Notar dazu rät, die Gütergemeinschaft zu beenden und ehevertraglich Zugewinngemeinschaft durchzuführen. In dieser Situation entsteht ein Problem, wenn die Eheleute diesen Güterstandwechsel nicht sofort umsetzen […]

Familienpool, Familienstiftung u. a.

Viele Berater zielen darauf ab, vermögende Familien in die benannten oder vergleichbare Konstrukte hineinzubringen. Bitte lassen Sie sich nicht vorschnell in eine dieser Varianten hineinberaten, denn diese Gestaltungen haben Nachteile, über die häufig nicht hinreichend aufgeklärt wird. Ist die Gestaltung durchgeführt, lässt diese sich nicht mehr zurücknehmen. Es muss also vor der Gestaltung sorgfältig abgewogen […]

Wann muss ich zum Notar?

Typische notarielle Regelungen sind: – die Immobilienschenkung, – der Ehevertrag, – der Erbvertrag, – die Gesellschaftsgründung mit Immobilienvermögen. In diesen Bereich wird zwar ein Notar benötigt. Auf eine rechtsanwaltliche Beratung, insbesondere im steuerlichen Bereich sollte nicht verzichtet werden. Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere […]