Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Ehegattentestament und Erbvertrag

In der Praxis werden die Rechtswirkungen von Ehegattentestament und Erbvertrag häufig als identisch betrachtet und die zugrunde liegenden Vorschriften werden nicht perfekt abgegrenzt. Mit Entscheidung vom 26.03.2025 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass beide Rechtsbereiche inhaltlich Unterschiede aufweisen und die Vorschriften nicht deckungsgleich gelten. Entschieden hat dies der Bundesgerichtshof für die Auslegungsregel des § 2270 BGB. […]

Rechtsgestaltung: unentgeltliche Erbteilübertragung an Miterben

Eher untypisch, aber im Einzelfall sinnvoll, kann die Gestaltung sein, dass ein Erbteil unentgeltlich an einen Miterben übertragen wird. Dies kann beispielsweise in der Konstellation diskutiert werden, in der ein Elternteil stirbt, sich der überlebende Ehepartner mit dem Kind in einer gesetzlichen Erbengemeinschaft befindet und der überlebende Elternteil selbst Vermögenswerte an das Kind weitergeben will. […]

Sozialhilfe und Erbteil

Das LSG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 29.04.2025 zum AZ. L 2 SO 545/25 nochmals bekräftigt, dass sowohl der Erbanteil an einer Nachlassimmobilie als auch ein Miteigentumsanteil daran sozialhilferechtlich berücksichtigt werden muss. Spätere Erblasser sollten bei Regelung genau prüfen, ob später ein Sozialhilfefall droht und entsprechende Vorkehrungen testamentarisch treffen. Die Prof. Dr. Thieler – Prof. […]

Ablieferungspflicht des Rechtsanwalts

§ 2259 BGB konstatiert eine Ablieferungspflicht von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen. Dies betrifft auch den Rechtsanwalt. Fertigt die Mandantschaft einen handgeschriebenen Brief mit Unterschrift kann dies bereits ein Testament darstellen und muss abhängig vom Einzelfall durch den Rechtsanwalt abgeliefert werden. Dies kollidiert ggf. mit Weisungen der Mandantschaft und der Berufsverschwiegenheitspflicht. Die Prof. Dr. Thieler […]

Nachlassverfahren contra Erbenfeststellungsklage

Ein Risiko im Erbstreit, insbesondere über die Testamentswirksamkeit ist, dass es zwei unterschiedliche Rechtswege gibt, die beachtet werden müssen. Ich erlebe es immer wieder, dass ein Rechtsweg gewählt wird, sich dann aber eine negative Entscheidung in den Weg stellt. Deshalb ist von besonderer Bedeutung, dass nach einem Nachlassverfahren die unterliegende Partei noch frei ist, eine […]

Gefährliches Halbwissen

Es ist grundsätzlich positiv, wenn sich rechtliche Laien belesen und versuchen, juristische Begriffe zu verstehen. Gefährlich wird dieses Halbwissen dann, wenn wegen der vermeintlichen Rechtskenntnis auf eine rechtsanwaltliche Beratung verzichtet wird und man versucht, allein auf Basis von Formblättern und Internetquellen eine Vorsorgevollmacht, ein Testament oder ein anderes Rechtsdokument zu erstellen. Denn es gibt keine […]

Beschränkungen lebzeitiger Schenkungen

Wenn Mandantschaft aus diversen Gründen (steuerliche Motive, der Gedanke der Streitvermeidung, das Schenken mit warmer Hand, die Reduzierung zukünftiger Pflichtteilsansprüche) verschenken möchte, muss genau geprüft werden, ob eine solche Schenkung überhaupt zulässig ist. Beschränkungen der Schenkungsoption sind unter anderem folgende: – Die Schenkung hängt von einer Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB ab. – […]

Vorsorgevollmacht und Erbfall

Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, muss immer auch die Situation bedacht werden, dass im Erbfall eine andere Person Erbe wird und damit ein Konflikt zwischen Bevollmächtigtem und Erben entstehen kann, zumal dem Erben Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche zustehen können. Befürchtet der zukünftige Erblasser insoweit einen Konflikt, sollte geprüft werden, ob solche Ansprüche (insbesondere aus § 666 BGB) […]

Vertretung bei Pflichtteilsverzicht

Im Rahmen einer Pflichtteilsverzichtserklärung können immer wieder Schwierigkeiten auftreten, insbesondere dann, wenn solche Verzichtserklärungen in Überlassungsverträge mit hineingenommen werden. Es kommt immer wieder vor, dass diese Verträge durch einen Vorsorgebevollmächtigten durchgeführt werden und die Höchstpersönlichkeit des § 2347 BGB nicht beachtet wird. Derjenige, der den Verzicht entgegennimmt, muss höchstpersönlich oder gesetzlich vertreten handeln. Ansonsten ist […]

Bindungswirkung von Ehegattentestamenten

Viele Eheleute fertigen Ehegattentestamente, meist in der Gestalt des sog. Berliner Testaments, und gehen davon aus, dass diese Regelung Bindungswirkung entfaltet. Es ist aber abhängig vom konkreten Einzelfall und der Formulierung im Testament, ob überhaupt eine Bindungswirkung besteht bzw. wie die Reichweite ist. Die Bindungswirkung kann sowohl Schenkungen als auch neue Testamente verhindern, die Fallgestaltungen […]