In einer typischen Gestaltung schenken Eheleute jeweils ihren hälftigen Miteigentumsanteil an einer Immobilie an das Kind, um die jeweils bestehenden sachlichen Freibeträge in Höhe von € 400.000,00 pro Kopf schenkungssteuerlich zu nutzen. In notariellen Schenkungsverträgen sind standardisierte Rückforderungsrechte meist enthalten. Allerdings kenne ich Vertragsentwürfe, die fehlerhaft sind, beispielsweise, weil der Fall nicht ausreichend geregelt ist, dass der überlebende Ehegatte die vollen 100% der Immobilie zurückfordern darf. Ist die Regelung fehlerhaft, ein Ehegatte ist bereits verstorben und ein Rücktrittsgrund tritt ein, können nur 50% Miteigentum zurückgefordert werden. Das ist häufig nicht gewünscht.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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