Wohnrecht contra Steuerbefreiung

In einem aktuellen Fall zeigt sich erneut, dass einzelne für sich genommen sachlich richtige Regelungen häufig gegensätzlich wirken können. So mag es einzeln betrachtet richtig sein, dass ein Elternteil dem Ehegatten ein Wohnrecht für das Familienheim im Erbfall einräumt, damit dieser nicht sofort ausziehen muss, andererseits wird diese Immobilie aber einem Sohn als Erbe zugewiesen, damit er die Steuerbefreiung nach § 13 Abs.1 Nr.4 c ErbStG erhält. Dafür ist aber erforderlich, dass der Sohn binnen 6 Monate in das Familienheim einzieht und somit besteht ein Konflikt zwischen dem Einzugswunsch des Sohnes und dem Wohnrecht des Ehemannes der Erblasserin.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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