Standardisierte modifizierte Zugewinngemeinschaft

Mir liegen in der Praxis immer wieder notarielle Eheverträge vor, in denen Eheleute die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Standardisiert wird notariell vorgeschlagen, dass der Zugewinnausgleich nur im Fall der Todes eines Ehegatten erfolgen soll. Diese Regelung ist leider häufig nachteilig und führt zu einer unerwünschten Einschränkung der rechtlichen Gestaltung. Denn es gibt immer wieder Fälle, in denen durch ein ehevertragliches Ende der Zugewinngemeinschaft (Stichwort Vereinbarung Gütertrennung) ein schenkungssteuerfreier Zugewinnausgleich realisierbar ist. Diese Option fällt weg, wenn dies im Ehevertrag ausgeschlossen ist.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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