Zwischenzeitlich dürfte bekannt sein, dass die benannte Abschmelzung des Pflichtteils in einer Vielzahl von Fällen ggf. nicht anläuft bzw. es Rechtsunsicherheiten hierzu gibt. Auf folgende aktuelle Rechtsprechung wird hingewiesen, die bei der Prüfung solcher Vorgänge von Bedeutung sein kann:
1. OLG München vom 21.05.2025 in ZEV 2026, 35 bzgl. eines teilweisen Wohnrechts,
2. OLG Hamm vom 02.06.2025 in ZEV 2025, 670 bzgl. Ehegattennießbrauchs und atypischem Mietvertrag,
3. OLG Nürnberg vom 27.06.2025 in ZEV 2026, 674 bzgl. Leibrente.
Dabei gilt eines, sowohl in der Gestaltung, als auch im Rechtsstreit. Es kommt auf den Einzelfall an.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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