Vermögenssituation bei Eheleute

Die meisten Verheirateten gehen davon aus, dass während der Ehezeit ein „gemeinsames“ Vermögen gebildet wird, an dem beide Eheleute paritätisch beteiligt sind. Diese Annahme ist ein schwerwiegender Irrtum, denn tatsächlich führt die Verheiratung per se gerade nicht zu gemeinsamem Vermögen. Das in die Ehe mitgebrachte Vermögen bleibt rechtlich getrennt und neu erworbenes Vermögen fällt dem Ehegatten zu, dem es kaufvertraglich zugeordnet ist. Dies gilt sogar für die „gemeinsam“ erworbene Immobilie, da jeder Ehegatte wiederum nur seinen rechtlich getrennten Miteigentumsanteil erwirbt. Die Bezeichnung des gesetzlichen Güterstandes als „Zugewinngemeinschaft“ ist deshalb missverständlich. Gemeinsames Vermögen bildet sich nur bei einer ehevertraglich vereinbarten Gütergemeinschaft. Dies ist allerdings ein inzwischen seltenes Gestaltungsmittel.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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