Prozessual sind, insbesondere aus Gründen des Grundrechtsschutzes, an verschiedenen Stellen Rechtsbehelfe eingebaut, die ein Betroffener in einem Prozess nutzen kann. So gibt es beispielsweise im Nachlassverfahren die Beschwerde gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss und ein dann vorgelagertes Abhilfeverfahren. Ebenfalls gibt es die Option der Anhörungsrüge nach einem nicht mehr angreifbaren Beschluss eines Oberlandesgerichts. Allerdings haben diese Rechtsschutzmöglichkeiten in der Praxis kaum Bedeutung, weil diese voraussetzen, dass der entscheidende Richter selbst einsieht, dass er einen Fehler gemacht hat. Er urteilt also über sich selbst und dies führt meist zu keinem anderen Ergebnis.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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