Ich erlebe es immer wieder, dass es vor oder nach Erbfällen über Monaten / Jahre hinweg Absprachen gibt, die dann plötzlich einseitig aufgekündigt bzw. nicht mehr eingehalten werden. Dies ist juristisch aber nicht immer möglich, denn § 242 BGB enthält den Grundsatz, dass man nach Treu und Glauben handeln muss. Das kann beinhalten, dass sich alle an bereits getroffene Absprachen halten müssen, wenn das sog. Umstandsmoment (Vertrauen wird geschaffen) und Zeitmoment (der Vorgang läuft über einen längeren Zeitraum) vorhanden sind.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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