Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Begünstigung der Eltern

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Eltern begünstigt werden sollen, beispielsweise weil im Rahmen der Vermögensgestaltung die Rechtsposition der Eltern übersehen wird. Das Problem ist, dass bei einer Schenkung durch ein Kind an das Elternteil die Schenkungssteuerklasse II gilt. Es gibt nur einen Freibetrag von € 20.000,00 und einen hohen Steuersatz. Deshalb muss in […]

Übergabevertrag contra Testament

Insbesondere bei komplexeren Vermögensnachfolgesituation muss darauf geachtet werden, dass lebzeitige Verträge nicht mit einem späteren Testament kollidieren. Auch ein solcher Vertrag kann erbrechtliche Regelungen enthalten, Ausgleichszahlungen festlegen, Anrechnungsbestimmungen fixieren. Wird Jahre später nichtsahnend ein handschriftliches Testament gefertigt, kann dies hiermit in Kollision treten. Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt […]

Vorsicht bei voreiliger Pflichtteilseinforderung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen unklar ist, ob man Erbe oder Pflichtteilsberechtigter geworden ist. Der typische Fall ist, dass ein Elternteil verstirbt und das Kind nicht weiß, ob es ein Testament gibt bzw. welchen Inhalt es hat. Es kann dann die Situation eintreten, dass das Kind voreilig den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil einfordert […]

Pflichtteil und Schenkungen

Bei einem Streit um den Pflichtteil kommst es vielfach darauf an, ob und inwieweit der Erblasser lebzeitige Schenkungen vorgenommen hat. Für den Schuldner ist es deshalb besonders wichtig, diese Schenkungen aufzudecken, um zutreffend Auskunft erteilen zu können. Pflichtteilsmindernd können sich Schenkungen an den Pflichtteilsgläubiger auswirken. Diese Schenkungen haben bei einem Streitfall deshalb eine besondere Bedeutung […]

Sorgerechtsverfügung nicht vergessen

Eltern minderjähriger Kinder empfehlen wir, neben den immer notwendigen Erklärungen Vorsorgevollmacht und Testament, auch eine sog. Sorgerechtsverfügung handschriftlich zu erstellen. In dieser Sorgerechtsverfügung wird geklärt, wer minderjährige Kinder vertritt, falls die Eltern dauerhaft (Versterben) oder kurzzeitig (Erkrankung, Unfall) das Sorgerecht nicht ausüben können. Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt […]

Pflichtteilsergänzung bei Eheleuten

Wenn zukünftige Erblasser mit einer Vermögensverschiebung hin zum Ehegatten planen, dann ist dies mit Blick auf § 2325 Abs.3 BGB schwierig. Denn Schenkungen an den Ehegatten sind mit Blick auf diese Regelung (fast) immer auf den Nachlass und damit pflichtteilserhöhend hinzuzurechnen. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn ein echter Zugewinnausgleichsanspruch erfüllt wird, da dieser nach derzeit […]

Wiederverheiratung und Anfechtung

In der Praxis erleben wir immer wieder das Problem, dass es ein altes Testament gibt, das nicht mit Blick auf die weitere familiäre Entwicklung angepasst worden ist. Das kann beispielsweise so sein, dass der spätere Erblasser seine Tochter als Erbin einsetzt, später heiratet und das alte Testament vergessen wird. Für die Ehefrau bleibt dann nur […]

Stiftungsgründung von Todes wegen?

Es ist denkbar, eine Stiftung mittels Testament zu errichten. Die Formanforderungen sind hoch, aber diese Möglichkeit bietet den Vorteil, dass nicht zu Lebzeiten eine Stiftung gegründet werden muss und Kosten investiert werden müssen. Zu beachten ist, dass die Anforderungen an eine Stiftungsgründung formwirksam in das Testament aufgenommen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Vermögenswidmung […]

Pflichtteil und notarielles Nachlassverzeichnis

In den letzten Jahren hat sich ein Problem für Pflichtteilsschuldner ergeben, mit dem früher nicht gerechnet werden konnte, und zwar die Situation, dass der Schuldner aufgefordert wird, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu beauftragen und er kein Notariat findet, das sich hierfür bereit erklärt. Zwar sind Notariate grundsätzlich zur Amtstätigkeit verpflichtet, uns liegen aber mehrere Fälle vor, […]

Berliner Testament und Steuer

Das Hauptproblem des Berliner Testaments ist, dass die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall (immerhin € 400.000,00 pro Kind) ungenutzt bleiben. Denn es wird nur der überlebende Ehegatte als Erbe eingesetzt. Es gibt aber in Einzelfällen die Möglichkeit, immerhin über einen Pflichtteilsanspruch oder eine gestaltende Ausschlagung eine steuerlich bessere Situation zu erreichen. Dies muss aber […]