Öffnungsklauseln contra Bindungswirkung

Bei Ehegattentestamenten und notariellen Erbverträgen lässt sich eine Bindungswirkung vereinbaren. Es gibt aber viele Fälle, in denen eine volle Bindungswirkung nicht sachgerecht ist. Empfehlenswert sind sogenannte Öffnungsklauseln. Typische und atypische Beispiele für solche Klauseln sind:

– Änderungsmöglichkeit bzgl. der Quoten der eingesetzten Schlusserben (der Kinder),

– zusätzliche Begünstigung von Enkeln,

– Änderungsmöglichkeit, wenn im ersten Erbfall ein Pflichtteil gefordert wird,

– Änderungsmöglichkeit, wenn sich ein Schlusserbe strafbar macht, wenn er geschäftsunfähig wird, unter gesetzlicher Betreuung steht oder Drogen- bzw. Sektenabhängig ist.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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